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Auswandern nach Suedafrika - Big6 Guesthouse

SouthAfrica-Infoweb, Erlebnis - Faszination - Südafrika

Big6-Somerset West-Guesthouse

Einführung in die südafrikanischen Einwanderungsvorschriften und – Gesetzgebung.

Südafrika hat sich zu einem beliebten Urlaubs- und Einwanderungsland entwickelt. Viele Menschen erleben die atemberaubende Atmosphäre und vielfältigen Möglichkeiten des Landes auf Ihre eigene, ganz bestimmte Art und Weise und entscheiden sich daraufhin, Ihren Aufenthalt zu verlängern oder ganz einzuwandern.

Das momentan geltende Einwanderungsgesetz (Gesetz Nr. 13 aus 2002 zusammen mit den Ergänzungen von Juli 2005) ist für Außenstehende aufgrund seiner Komplexität und der enormen Bedeutung für ihre weitere Planung eine große Herausforderung.

Das letzte was Sie sich wünschen und gebrauchen können - ist: sich mit dem komplexen Südafrikanischen Einwanderungsgesetz auseinander zu setzen und möglicherweise wegen ein paar Unstimmigkeiten an Ihrem Traum zu scheitern oder wertvolle Zeit zu verlieren.

Deshalb haben wir eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des aktuellen Einwanderungsrechts erstellt. Diese ersetzt allerdings nicht die individuelle Beratung.
Wir empfehlen Ihnen sich in jedem Fall professionellen Rat und Hilfe zu suchen.

Das Einwanderungsgesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Arten der Einwanderung, welche wiederum nach Grund und Zweck des Aufenthaltes unterteilt sind:

Besuchergenehmigungen
Befristete Aufenthaltgenehmigung
Daueraufenthaltsgenehmigung
Betrachten Sie die folgenden Informationen lediglich als Hilfestellung. Es ist eine Zusammenfassung und stellt nicht das Gesetz an sich dar.



1. Besuchervisum

Das Besuchervisum ist zunächst auf einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen beschränkt und wird an Einreisende, welche touristisch, auf Grund von Weiterbildung und/oder medizinischen Behandlungen einreisen, erteilt. Es darf hierbei keine genehmigungspflichtige Aktivität wie z.B. selbstständige oder unselbständige Arbeit verfolgt werden.

Einzige Voraussetzungen für diese Art der Genehmigung sind ein gültiges Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.

Eine Verlängerung für weitere 90 Tage ist mit der Einreichung eines Verlängerungsantrages mit Bezug auf die oben genannten Vorraussetzungen möglich. Dieser muss allerdings 30 Tage vor Anlauf der ursprünglichen Genehmigung eingereicht werden.



2. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen

Bei den verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen wird zwischen dem Aufenthaltsgrund und/oder –zweck unterschieden.

Befristete Genehmigungen berechtigen den Inhaber, sich über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren -abhängig von der Genehmigungsart- in Südafrika zu bewegen. Rentner können eine Aufenthaltsgenehmigungen über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren erhalten.

Im Folgenden ersehen Sie die wichtigsten befristeten Aufenthaltsgenehmigungen:

Aufenthaltsgenehmigung für Besucher
Studenten- und Praktikantengenehmigung
Arbeitsgenehmigungen
Allgemeine Arbeitsgenehmigung
Quoten-Arbeitsgenehmigung
Arbeitsgenehmigung bei innerbetrieblicher Versetzung
Kontingent an Arbeitsgenehmigungen für Firmen
Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten
Aufenthaltsgenehmigung für Rentner
Verwandtschaftsgenehmigungen
Ehe- / Lebenspartnerschaften
Verwandtschaft / Unmittelbare Familie
Der jeweilige Antrag kann bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Südafrika bereits im Heimatland oder dem Land indem dauerhafter Wohnsitz angemeldet ist eingereicht werden. Wahlweise kann - sofern sich der Antragsteller im Land befindet - vor Ort ein Antrag auf Änderung des Aufenthaltstatus gestellt werden.

Grundsätzlich sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die Einreise unter Angabe falscher Tatsachen getätigt wurde.

Die Aufenthaltsgenehmigungen können fast alle innerhalb Südafrikas verlängert werden, dabei ist allerdings wichtig, dass alle Anträge, unabhängig ob es sich um eine Änderung des Aufenthaltsstatus handelt oder eine Verlängerung, mindestens 30 Tage vor Ablauf der momentanen Genehmigung eingereicht werden.



3.Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Daueraufenthaltsgenehmigung ermöglicht es dem Inhaber, seinen Tätigkeiten in Südafrika dauerhaft nachzugehen und gibt ihm alle Rechte und Pflichten – das Wahlrecht ausgenommen - eines Südafrikaners und maximale Entscheidungsfreiheit bei der Ein- und Ausreise.

Aufgrund der teilweise gleichen Voraussetzungen bietet es sich an, bei den unten aufgeführten Genehmigungsarten die Anträge auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und auf Daueraufenthalt gleichzeitig einzureichen:

Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten
Aufenthaltsgenehmigung für Rentner
Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund unmittelbarer Familienangehörigkeit
Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund einer Ehe/ Lebenspartnerschaft (von mindestens fünf Jahren)
Sollten Sie Inhaber einer der nachfolgend aufgeführten Genehmigungsarten sein und die Absicht haben, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, ist dies nur dann möglich, wenn Sie die entsprechende Genehmigung bereits mindestens fünf Jahren besitzen.

Allgemeine-, Quoten- und Arbeitsgenehmigungen aus dem Kontingent einer Firma Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund einer Ehe/ Lebenspartnerschaft

Eine weitere Genehmigungsart besteht für finanziell unabhängige Einwanderer die in der Lage sind, einen Nachweis über ein Kapitalvermögen von mindestens R 7.5 Millionen zu erbringen und zudem bereit sind, eine einmalige Gebühr von R 75.000 an das Department of Home Affairs zu leisten. Der Bearbeitungsprozess für diese Genehmigung ist wesentlich vereinfacht.

Viel Glück
Big6-Somerset West-Guesthouse
Hartmut Schäfer