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Corona Information 30.12.2020

Beschränkungen im Land

Seit dem 29. Dezember 2020 wurde in ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis zunächst 15. Januar 2021. Wesentliche Regelungen sind eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 6 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.

Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.

Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.

Hygieneregeln

In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).

•  Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
•  Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
•  Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
•  Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
•  Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•  Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
•  Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.