Startseite - Gästeservice - Informationen - Südafrika - Die Apartheid - Big6 Guesthouse
Informationen - Rund um's big6


Südafrika - Die Apartheid - Big6 Guesthouse

Die Apartheid-Gesetzgebung
Die 1948 angetretene Regierung des Premierministers D. F. Malan begann nunmehr sofort, die schon bestehende Rassengesetzgebung zu verschärfen bzw. neue rassentrennende Gesetze zu schaffen. War mit dem Gesetz gegen die Unmoral (1927) bereits der nichteheliche Geschlechtsverkehr zwischen Schwarzen und Weißen unter Strafe gestellt worden, so verbot das Gesetz gegen Gemischtehen von 1949 nun auch Eheschließungen zwischen Weißen und Nicht-Weißen. In einem 1950 verabschiedeten Gesetz zur Registrierung der Bevölkerung (Population Registration Act) wurden dann die Einwohner der Südafrikanischen Union in drei Gruppen unterteilt: Weiße, Farbige und „Eingeborene“. Letztere bezeichnete man später als Bantu, während die Farbigen (Coloureds) 1959 nochmals untergliedert wurden in Kap-Mischlinge, Kap-Malaien, Griqua (Mischlings-Hottentotten), Inder, Chinesen, andere Asiaten sowie andere Coloureds.

Ebenfalls in das Jahr 1950 fällt der Erlass des Gesetzes über die Gebietseinteilung für die Bevölkerungsgruppen (Group Area Act), das nun eine Einteilung des gesamten Landes in für die einzelnen Rassen bestimmte Regionen verfügte. Das Gesetz über getrennte Einrichtungen schaffte separate öffentliche Einrichtungen – separate Strände, Busse, Toiletten, Schulen, Aufzüge, Restaurants, Parkbänke, Blutkonserven, Rettungswagen usw. Ursprüngliche Siedlungen wurden dem Erdboden gleichgemacht, die Bewohner zwangsumgesiedelt. Wer sich widersetzte, kam ins Gefängnis oder starb im Kugelhagel der Polizei. Der Population Registration Act legte, wie oben erläutert, die obligatorische Einteilung aller Südafrikaner in drei Rassengruppen fest: Weiße, Farbige und Schwarze. Die Farbigen wurden weiter unterteilt, wobei für alle praktischen Zwecke die Unterscheidung zwischen Mischlingen und Asiaten (Inder) die wichtigste war. Hauptleidtragende waren die vor allem in der Kapprovinz lebenden Mischlinge, die bisher als Weiße behandelt worden waren. Damit trat neben dem Ausbau der – bisher teilweise schon gesetzlich verankerten und praktizierten – gesellschaftlichen Trennung, der sogenannten „kleinen Apartheid“, zusätzlich die räumliche Trennung von Schwarzen, Weißen und Farbigen, die „große Apartheid“.

Die Parlamentswahlen von 1953 und 1958, die der Nationalen Partei eine glänzende Mehrheit verschafften, drückten die Zustimmung der Weißen zur Rassentrennungspolitik aus. 1958 errang die Nationale Partei sogar fast doppelt so viele Mandate wie die oppositionelle Vereinigte Partei. Unter J. G. Strijdom, dem Nachfolger Malans, hatte die Apartheid-Gesetzgebung 1954 eine weitere Verschärfung erfahren. Nachdem 1936 schon den schwarzen Stimmberechtigten in der Kapprovinz das Wahlrecht entzogen worden war, wurde es nun auch den etwa 47.000 stimmberechtigten Farbigen genommen. Zu diesem Zweck verabschiedeten Abgeordnetenhaus und Senat gemeinsam mit der dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit 1956 das Gesetz zur getrennten Vertretung von Wählern. Danach durften künftig auch die Farbigen/Couloreds in einem gesonderten Wahlakt nur noch vier weiße Vertreter ins Abgeordnetenhaus der Union und zwei Weiße in den Provinzrat der Kapprovinz wählen. Die gebildeten Farbigen, die ja hauptsächlich von dem Gesetz betroffen waren, reagierten mit völligem Unverständnis, entfremdeten sich von “ihrem“ Staat oder schlossen sich der schwarzen Opposition an.

Hingegen drückte sich die große Zufriedenheit der Weißen mit der Regierungspolitik bei den Parlamentswahlen 1961 durch Stimmenzuwachs für die Nationale Partei aus. Damit wurde auch die Politik des entscheidenden Ideologen und Architekten der Apartheid, Hendrik Verwoerd (ehemaliger „Minister für Eingeborenenangelegenheiten“; Premierminister 1958–1966), bestätigt, der durch Volksentscheid im Oktober 1960 über eine Republik abstimmen ließ. 52,3 Prozent votierten für die Republik, die am 31. Mai 1961, dem NationalfeierDistrict SixDistrict Sixtag (Gründung der Südafrikanischen Union 1910) ausgerufen wurde. Erster Staatspräsident war der ehemalige Gouverneur C. R. Swart geworden. Zuvor war Südafrika aus dem Britischen Commonwealth ausgeschieden, da Verwoerd auf der im März 1961 tagenden Konferenz der Premierminister des Commonwealth wegen der Apartheid-Politik schweren Angriffen vor allem afroasiatischer Mitglieder des Staatenbundes ausgesetzt war.